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THEMA: Osmosebehandlung durch Werft nicht erfolgreich

Osmosebehandlung durch Werft nicht erfolgreich 5 Jahre 3 Monate her #3370

Moin zusammen,

ich hatte im vergangenen Winterlager (2017/2018) das von Osmose befallene Unterwasserschiff aufwändig instand setzen lassen. Die Werft hat etwa 5 mm Material abgetragen, das Boot mit Wasser abgestrahlt und das Ganze neu mit Epoxy beschichtet, geschliffen, mit VC tar grundiert (2 x) und mit VC17 abgeschlossen.

Leider war die Enttäuschung groß, als das Boot Anfang Dezember aus dem Wasser kam: erneute Osmose!

Bedauerlicherweise gehen die Kommentare der Werft in die Richtung 'ist halt ein altes Boot, wir müssen sehen, wie wir die Kosten verteilen'. Das hat mich doch sehr enttäuscht, denn ich wäre normalerweise davon ausgegangen, dass dies ein Gewährleistungsfall ist.

Die Vorschläge der Werft gehen aktuell in drei Richtungen: a) Abwarten und weiter beobachten b) Schäden punktuell behandeln c) Boot eisstrahlen und 1 Jahr austrocknen lassen und dann neu aufbauen.

Ein Problem könnte sein, dass nur 2 x mit VC tar grundiert wurde - der Hersteller International empfiehlt 3-7 Schichten.

Hat jemand Erfahrung in ähnlichen Fällen gesammelt? Wie schätzt Ihr die Gewährleistungsfrage ein? Und was empfiehlt sich zur Behebung des Schadens - ich wollte das Boot sicher noch 5 Jahre segeln, bevor einmal etwas anderes kommen könnte...ein Jahr auf dem Trockenen ist an sich nicht akzeptabel...

Freue mich auf das Feedback!

LG

Stephan

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Osmosebehandlung durch Werft nicht erfolgreich 5 Jahre 3 Monate her #3373

Lieber Stephan,
da du hier ein komplexes Thema angesprochen hast, lassen die Antworten und Ratschläge auf sich warten. Ich selbst bin kein Jurist und kenne auch nicht die werftseitigen Geschäftsbedingungen und auch nicht die schwere des Befalls, vor und nach der Sanierung. In Abhängigkeit deiner weiteren Schritte, könnte ein unabhängiger Sachverständiger nützlich sein. Eine einvernehmliche Lösung ist dennoch zu bevorzugen.

Aus meiner Sicht zum Schiff: Je nach dem wann die schutzbringenden Anstriche aufgetragen wurden, haben unsere Schiffe im Lauf der Jahre eine gewisse Feuchtigkeit im Laminat erhalten. Sicher können auch bei der Herstellung des Rumpfes Fehler passieren, die eine Feuchtigkeitsaufnahme begünstigen. Bei einer werftseitigen Grundsanierung, sollte also das Unterwasserschiff gut austrocknen, damit ein dauerhafter Erfolg gewährleistet ist. Natürlich kann mit Heizstrahlern die Zeit der Austrocknung beschleunigt werden. Eine renommierte Werft, die solche Sanierung anbietet, hat bestimmt entsprechende Erfahrungswerte.

VCTar: So wie beschrieben ist eine fachmännisch ausgeführte Epoxyschicht zwischen VCTar und Laminat verarbeitet worden. Ob dann zwei oder sieben Schichten VCTar aufgetragen werden, spielt auf die kurze Zeit keine so große Rolle mehr. Das Schiff wurde vor Aufbringung nicht genügend getrocknet. Ich gehe davon aus, dass die Blasenbildung nicht zwischen den Farbschichten entstanden ist. Ich gehe auch davon aus, dass nicht das ganze Schiff erneute Blasenbildung bekommen hat. Ggf. ist vorerst eine partielle Behandlung angebracht, doch damit wird die Feuchte im Laminat bleiben und somit die Gefahr, dass nach weiteren Jahren, wieder Blasenbildung dann an anderer Stelle entsteht. Das die Blasen nach der Winterpause kleiner werden oder verschwunden sind, ist normal.

Ich möchte noch etwas zu deinem ersten Absatz ergänzen. Das IF-Boot hat ungefähr eine Laminatstärke von 5-6 mm. 0.6 -0,8 mm ist die äußere Gelcoatschicht oder Feinschicht stark. Die innere Topcoatschicht, die das Laminat nach innen schützt, dürfte 0,5 mm sein. Damit ist die Wandungsstärke gesamt ca. 7 mm stark. Vielleicht kommt bei der M26 noch 1 - 2 mm Laminat dazu. Im Normalfall sollte also bei einer Sanierung nur die oberste Feinschicht abgehobelt oder abgeeist werden, bis das Laminat frei liegt. Alles was an Laminat abgetragen wird, schwächt die Konstruktion.

Im Übrigen, weitersegeln und Spaß haben ist nicht die schlechteste Entscheidung.

Mit besten Grüßen
Martin IF 1777, Geschäftsstelle IF-Boot KV

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Letzte Änderung: von magic.

Osmosebehandlung durch Werft nicht erfolgreich 5 Jahre 3 Monate her #3374

Lieber Martin,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Deine Vermutung, dass das Boot vielleicht nicht ausreichend getrocknet wurde, ist vermutlich richtig.

Der von mir erwähnte Abtrag war nur geschätzt - es stimmt schon: 5 mm waren es sicher nicht, wenn ich Deine Beschreibung des Schichtenaufbaus so lese.

Im Vergleich zu den Blasen vor der Sanierung wirken die neuen Blasen flacher, kleiner und weniger tief liegend als die ursprünglichen Blasen.

Wenn ich mich jetzt nur für eine kleine Lösung entscheide, also ausbessern oder gar nur abwarten und beobachten, was könnten dann Deiner (und gerne auch anderer Forumsteilnehmer) Ansicht nach die maximalen negativen Konsequenzen sein?

Viele Grüße

Stephan

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Osmosebehandlung durch Werft nicht erfolgreich 5 Jahre 3 Monate her #3375

Lieber Stephan,
glücklicherweise hat die Marieholmwerft sehr stabil gebaut. Solltest du dich also fürs Abwarten entscheiden, wird das vorerst nicht den Schaden vergrößern. Sollte das Laminat aber weiter Wasser ziehen, was ja durch die Epoxyschicht vorerst ausgeschlossen ist, kann die Stabilität des Laminats leiden. Mit einem Feuchtemessgerät lässt sich sehr gut festgestellen, wo die Feuchtigkeit am größten ist. Die Werft kann dann an diesen Stellen gut nachbessern.



Mit besten Grüßen
Martin IF 1777, Geschäftsstelle IF-Boot KV
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Letzte Änderung: von magic.

Osmosebehandlung durch Werft nicht erfolgreich 5 Jahre 3 Monate her #3376

Lieber Martin,

Super, vielen Dank! Auch für den Tipp mit dem Feuchtigkeitsmessgerät!
Vielleicht schaffe ich mir auch eines selbst an, das kann man ja immer mal gebrauchen.

Herzliche Grüße

Stephan

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Osmosebehandlung durch Werft nicht erfolgreich 5 Jahre 2 Monate her #3382

Hallo Stephan,

das ist wirklich eine ärgerliche Geschichte und du solltest Deine Ansprüche geltend machen. Die ausführende Firma schuldet Dir einen Werkerfolg, es sei denn, sie hat explizit darauf hingewiesen, dass keine oder nur eine eingeschränkte Gewährleistung übernommen werden kann.

Dein Schaden besteht ja nicht nur darin, dass du für Dein Geld keine adäquaten Gegenwert bekommen hast, sondern Du musst ja auch den Liegeplatz vorhalten und kannst Dein Boot nicht benutzen. Dafür hat der Schadensverursacher gerade zu stehen.

Ich würde unbedingt den Schaden und seine Folgen schriftlich anmelden und die Beseitigung mit einer Frist verlangen(Einschreiben mit Rückschein und Fax).

Ich habe nur einmal gehört, dass eine Osmosesanierung lediglich mit 2 Schichten behandelt wurde, bei einem Stegnachbarn mit seiner Neptun 22 und oh Wunder, nach einer Saison war die Osmose wie bei Dir wieder da. Ansonsten sind es immer bis zu 7 Schichten (bei mir auch und alles ist OK)
Ich glaube, dass die Werft das wissentlich in Kauf genommen hat.
Auch der Rat, erst mal zu segeln und dann zu schauen, veranlasst mich, kritisch zu werden. Nächstes Jahr halten Sie Dir die Geschäftsbedingungen vor und die Gewährleistungsfrist ist abgelaufen.

Also: Den Gewährleistungsschaden gerichtverwertbar anmelden und dann entspannt segeln gehen.


Nicht das du denkst ,ich wäre ein juristischer Krawallbruder, ich vermeide sowas immer nach Kräften und das ist mir auch gut gelungen (bin Architekt), aber zwei Schichten find ich schon ziemlich frech.

Die Tage werden wieder länger, juhu!.

Matthias Reckers

GER 3777
Miamigo












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