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Deutsche IF-Boot Klassenvereinigung e.V.

Die wichtigste Änderung betrifft Elektromotoren.
Elektromotoren sind ab sofort ab 7,5 kW (10 PS) Führerscheinpflichtig.

Die Führerscheinpflicht für Verbrennungsmotoren bleibt unverändert.
Ab 11 kW (15 PS) besteht Führerscheinpflicht.

Die Begründung des Gesetzgebers für die Änderung bei Elektromotoren liegt in dem höheren Wirkungsgrad und dem größeren Beschleunigungsmoment der Elektromotoren.

Geändert wurden auch die Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit. Das bisher notwendige ärztliche Zeugnis wurde in Anlehnung an die Berufsschifffahrt durch einen Tauglichkeitsnachweis ersetzt. Eine Übergangsfrist gilt hier noch bis zum 31. März 2023.

Wer noch keinen Kfz-Führerschein hat benötigt ein zukünftig ein „einfaches“ polizeiliches Führungszeugnis.

Die bisherigen Sportbootführerseine und die regionalen Besonderheiten bleiben weiterhin gültig.

Die neue Sportbootführerscheinverordnung - SpFV findet Ihr unter diesem Gesetzestext.

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