Eine freudige Nachricht für Segel auf der Flensburger Förde.

Das Wasserstraßen- und Schfffahrtsamt Ostsee (WSA) teilt am 06.04.2023 mit:

Bekanntmachung für Seefahrer 99/23:
Deutschland.Ostsee.Flensburger Förde, Halbinsel Holnis, Allgemeinverfügung.

Gültig: von 06.04.2023 bis 31.10.2025 (einschl.)

Folgende Allgemeinverfügung wurde erlassen:


Allgemeinverfügung

Aufgrund des  § 2 Abs. 4 Nr. 1 iVm § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee (Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung - OstseeSHNSGBefV) vom 27. September 2016 (BGBl. I Seite 2180) wird hinsichtlich des Befahrens des Naturschutzgebietes (NSG) „Halbinsel Holnis“ nachfolgende Befreiung erlassen:

Im NSG „Halbinsel Holnis“ wird im Bereich zwischen den nachfolgenden Koordinaten

A)   54° 52,964‘ N,  009° 35,377‘ E

B)   54° 52,882‘ N,  009° 36,003‘ E

C)   54° 52,638‘ N,  009° 35,124‘ E

zwischen dem 01. April bis 31. Oktober

das Befahrensverbot für Fahrzeuge ausschließlich unter Segeln aufgehoben.

Von Vogelansammlungen ist ein ausreichender Abstand zu halten, so dass Störungen vermieden werden.

 

Diese Befreiung ist bis zum 31.10.2025 befristet.

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